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   OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16   

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https://dejure.org/2017,4726
OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16 (https://dejure.org/2017,4726)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2017 - 23 U 2749/16 (https://dejure.org/2017,4726)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 23 U 2749/16 (https://dejure.org/2017,4726)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleich trotz Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Eigenkündigung

  • rewis.io

    Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs wegen Eigenkündigung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Handelsvertretervertrag - Ausgleichsanspruch nach Eigenkündigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmerisches Risiko; Handelsvertreter; Tankstellenpacht; Eigenkündigung; Gutschrift; Treu und Glauben; wirtschaftliche Lage; Schuldanerkenntnis; Vertragsschluss

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleich trotz Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Eigenkündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Handelsvertreterausgleich nach Eigenkündigung des Handelsvertreters wegen nicht reduzierter Tankstellenpacht trotz zu geringer Erträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des TStH, begründeter Anlass, Verteilung der geschäftlichen Risiken zwischen HV und U, Risikoverteilung, schwierige wirtschaftliche Lage, Interessenwahrungspflicht, Gleichbehandlungsgrundsatz, abstraktes Schuldanerkenntnis, konstitutives Schuldanerkenntnis, ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreterausgleich bei Eigenkündigung des Tankstellenpächters

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1376
  • MDR 2017, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Solche als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertende Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und stellen ein Indiz dar, das bei der Beweiswürdigung verwertet werden kann (BGH NJW 2009, S. 580, 581 Tz. 9).

    Allein die vorbehaltlose Begleichung einer Rechnung enthält keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderung insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen (BGH NJW 2009, S. 580, 581 Tz. 11 f).

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85

    Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Sortimentserweiterung

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass durch das Verhalten des Unternehmers eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht hinnehmbare Situation geschaffen wird (BGH, NJW 1996 S. 848, 849; BGH, Urteil vom 06.11.1986, I ZR 51/85, juris Tz. 11).

    Einer schweren Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Handelsvertreters bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 06.11.1986, I ZR 51/85, juris Tz. 11).

  • LG München I, 19.05.2016 - 16 HKO 13480/15

    Kein Anspruch eines Tankstellenpächters auf Handelsvertreterausgleich bei nicht

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 19.05.2016, Az. 16 HK O 13480/15, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 19.05.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 16 HK O 13480/15, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 75.344,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 55.356,35 Euro seit dem 10.11.2014 und Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.988,25 EUR seit dem 07.02.2015 zu zahlen.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Insbesondere muss diese Rechtsfolge der Interessenlage der Beteiligten, dem mit der Erklärung verfolgten Zweck und der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses entsprechen (BGH, NJW 2008, S. 3425, 3426).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 221/97

    Rechtswirkungen der außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmers zu wahren, § 86 Abs. 1 HGB, und hat sich daher während des Vertragsverhältnisses auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einer Konkurrenztätigkeit zu enthalten (BGH, Urteil vom 25.11.1998, VIII ZR 221/97, juris Tz. 23; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl, § 86 Rz. 33).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 61/95

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Eigenkündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass durch das Verhalten des Unternehmers eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht hinnehmbare Situation geschaffen wird (BGH, NJW 1996 S. 848, 849; BGH, Urteil vom 06.11.1986, I ZR 51/85, juris Tz. 11).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 19 U 92/06

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nach Eigenkündigung

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    So stellt es keinen begründeten Anlass dar, wenn der Unternehmer einen bislang freiwillig geleisteten Betriebskostenzuschuss für eine defizitäre Tankstelle nicht weiterzahlt (OLG Köln, Urteil vom 15.12.2006, 19 U 92/06, juris Tz. 24 ff).
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 185/87

    Begründeter Anlaß zur Kündigung durch Verhalten des Unternehmers; Einbehalt von

    Auszug aus OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16
    Wenn der Handelsvertreter während des Vertrags aus dem Verhalten keinerlei Folgerungen gezogen und die Kündigung selbst nicht darauf gestützt hat, sondern das Verhalten erst Jahre später im Rechtsstreit um den Handelsvertreterausgleich erwähnt, kann es auch nicht als "begründeten Anlass" für die Kündigung gewertet werden (BGH, NJW-RR 1989, S. 862, 863).
  • OLG Schleswig, 06.07.2017 - 16 U 93/16
    Er muss alles tun, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist, und muss alles unterlassen, was den Unternehmer schädigen kann (vgl. nur Baumbach/Hopt, § 86 Rn. 20 f. m. N.; OLG München, Urteil vom 2. Februar 2017, 23 U 2749/16; OLG München, Urteil vom 19. Dezember 2012, 7 U 465/13; BGH, Urteil vom 25. November 1998, VIII ZR 221/97).
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